16.10.07 Mit sicherem Abstand
An drei verschiedenen Orten im Ratinger Stadtgebiet sollten die Mitglieder des GSG-Zuges die Entfernung von 50m zu einem vorgegebenen Punkt korrekt abschätzen, ohne sich diesem Punkt auf weniger als 50m zu nähern.
Die drei Orte waren
- ein gut ausgeleuchtetes, großflächiges Firmengelände
- eine unbeleuchtete, gerade Seitenstraße am Rande Ratingens
- eine Kurve in einem Ratinger Wohngebiet
Im ersten Fall lagen die Schätzungen zwischen ca. 45m und 60m Entfernung. Die offene Fläche, die gute Beleuchtung und einige Referenzgegenstände (LKW-Auflieger als Längeneinheit) führten dazu, dass die Entfernung gut eingeschätzt werden konnte.
Im zweiten Fall wurden die Schätzungen durch die lange, gerade, unbeleuchtete Nebenstraße deutlich ungenauer, da keine Referenzgegenstände mehr zur Verfügung standen und die langgezogene Perspektive zur Fehleinschätzung der Entfernung verleitete. Dazu trug ebenfalls bei, dass der Zielpunkt nicht genau auszumachen war. So lagen die Schätzung zwischen 50m und knapp 100m.
Im dritten Fall führte die Sichteinschränkung durch die Kurve dazu, dass man für die korrekte Einschätzung des Abstandes den Bereich unterhalb von 50m knapp betreten mußte, um den Zielpunkt überhaupt sehen zu können. Mit den mittlerweile gewonnenen Erfahrungswerten und der im Wohngebiet besseren Beleuchtung plus Referenzobjekte war dann aber eine recht genaue Schätzung möglich, so dass sich Entfernungen zwischen 50m und 55m ergaben.
Diese sehr kurze und einfache Übung zeigte, wie stark die Einschätzung des Sicherheitsabstandes von 50m zur Unfallstelle von den Umgebungsbedingungen abhängig ist. Zur Überprüfung der geschätzten Abstände wurden Fangleinen mit Längenmarken (Knoten im Abstand von 5m) eingesetzt.
Die Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) schreibt vor, dass bei einem GSG-Einsatz zunächst ein Sicherheitsradius von 50m um die Einsatzstelle einzuhalten ist. Dieser Abstand kann je nach Einsatzsituation später verändert werden. Zunächst muß aber schon beim Eintreffen der Fahrzeuge am Einsatzort dieser Standardabstand von 50m abgeschätzt und eingehalten werden. In diesem Abstand wird dann auch üblicherweise die erste Absperrgrenze festgelegt, die von einem Trupp mit Absperrband ("Flatterband") markiert wird. Hierfür ist es wichtig, dass der Trupp die Entfernung unabhängig von der Umgebung korrekt einschätzen kann.
Bei Übungen im Feuerwehralltag wird diese Entfernung meist deutlich unterschritten, da die örtlichen Verhältnisse eine so raumgreifende Übung nicht zulassen. So läuft man schnell Gefahr, die 50m im Ernstfall falsch einzuschätzen, wenn sie zu häufig in Übungen aus Platzmangel unterschritten werden.