Sicherheitstipps der Feuerwehr Ratingen zum traditionellen Osterfeuer

In wenigen Tagen ist es traditionell wieder soweit. Zahlreiche Osterfeuer werden wieder im Ratinger Stadtgebiet entzündet. Damit die Osterfeuer nicht als Brände außer Kontrolle geraten, gibt die Feuerwehr Ratingen deshalb folgende Sicherheitstipps zu Osterfeuern:

Osterfeuer sind nur erlaubt wenn diese bereits beim Ordnungsamt der Stadt Ratingen angemeldet sind!. Sollte ein Osterfeuer nicht angemeldet sein und entsprechend auch nicht auf der offiziellen Liste aufgeführt sein, kann dies zu einem ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr führen, der natürlich dann auch gebührenpflichtig ist.

Im Rahmen von Brauchtumsfeuern dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.Damit Tiere keinen Unterschlupf in der Feuerstelle finden und somit vor Verbrennen geschützt sind, darf diese erst 3-4 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgeschichtet werden.

Das Osterfeuer muss ständig von zwei verantwortlichen Personen, von der eine verantwortliche Person das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, beaufsichtigt werden. Der Verbrennungsplatz ist erst dann von diesen verantwortlichen Personen zu verlassen, wenn die Glut vollkommen erloschen ist. Bei starkem oder aufkommendem starken Wind darf das Feuer nicht entzündet werden oder ist entsprechend zu abzulöschen.

Feuerstellen von Osterfeuern deren lose aufgeschichtetes Material ein Volumen von 1 m³ überschreiten, müssen folgende Mindestabstände einhalten: Bei Gebäuden die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind ca. 100 Meter, bei sonstigen baulichen Anlagen ca. 25 Meter, von öffentlichen Verkehrsflächen ca. 50 Meter, von befestigten Wirtschaftswegen ca. 10 Meter und von Waldrändern ca. 30 Meter.

Wird ein Brauchtumsfeuer im Umkreis eines 4 km Radius um einen Flughafen sowie innerhalb eines Abstandes von 1,5 km von Landeplätzen und Segelfluggeländen verbrannt, ist zu beachten, dass ein Abrennen von Brauchtumsfeuern der Einwilligung der Luftaufsicht oder Flugleitung bedarf.

Insgesamt empfiehlt es sich, beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen vor Ort sachgerechte und praxisorientierte Lösungen zu finden, die den jeweiligen örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen. Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Niemals Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger verwenden! Dies birgt immer ein hohes Risiko!

Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

Und wenn doch etwas passiert sollte: Kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112! Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. 

Die Feuerwehr Ratingen wünscht allen Bürgern ein frohes Osterfest!.